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Allgemeine Geschäftsbedingungen COLETTA DESIGN UND PHOTOGRAPHIE

gültig ab: 12.3.2020 In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen "AGB" zwischen Ihnen als Kunden und Coletta Design und Photographie vereinbart:

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Coletta Ehrmann Brecherspitzstr. 8
81541 München, Deutschland, (nachfolgend „Coletta D&P") und dem Kunden.

2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt Coletta D&P nicht an, es
sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

3.Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form

1. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch Coletta D&P
2. Angebote von Coletta D&P sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich
Coletta D&P in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden. maßgeblich ist derZeitpunkt der Abgabe.
3. Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Coletta D&P.

3. MitwirkungsLeistungen

1. Der Kunde unterstützt Coletta D&P bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

2. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standard-Format zur Verfügung zu stellen.

3. Erkennt der Kunde. dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Coletta D&P unverzüglich mitzuteilen.

4. Leistungen

1. Die Einzelheiten der von Coletta D&P für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist Coletta D&P nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Grafiken etc. verpflichtet.
3. Coletta D&P ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber-, und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

5. Leistungsänderungen

1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Coletta D&P schriftlich mit. Coletta D&P wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen.
2. Coletta D&P teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird Coletta D&P entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

4. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche verschoben, Coletta D&P wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5. Wünscht Coletta D&P eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 5.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 5.3 und 5.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt Coletta D&P.

6. Freigabe, Abnahme

1. Nach Aufforderung durch Coletta D&P ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese einzeln sinnvoll beurteilt werden können.
2. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar.
3. Die Abnahme wird in einem Protokoll durch den Kunden bestätigt (Prüfung auf Funktion, Richtigkeit und Vollständigkeit). Lässt der Kunde den Zeitraum von vier (4) Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Lösung als abgenommen.

7. Termine

1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Coletta D&P nicht zu vertreten. Sie berechtigen Coletta D&P, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Coletta D&P wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

8. Rechte

1. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
2. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

9. Fremdleistungen

1.Coletta D&P ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen, auf eigene Rechnung, durch fachkundige Dritte ausführen zu lassen.
2. Coletta D&P wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, Coletta D&P hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

10. Vergütung

1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist Coletta D&P berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
2. Bei einer Auftragssumme von mehr als 2.000,- (zweitausend) Euro zahlt der Kunde eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung und Rechnungsstellung durch Coletta D&P.
3. Kostenvoranschläge von Coletta D&P sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.

11. Zahlungsbedingungen‚ Zurückhaltungsrecht, Aufrechnung

1. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu begleichen. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt bei Mängeln und nur in Höhe der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen.

12. Mängelansprüche

1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Coletta D&P ist nach Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Die Frist zur Mangelbeseitigung wird zusammen mit dem Kunden festgelegt und betragt mindestens (1) eine Woche.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn Coletta D&P die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

13. Haftung

1. Im Fall des Vorsatzes haftet Coletta D&P unbeschränkt. Eine Haftung für zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Fremdleistung wird nicht übernommen. Jegliche weitere Haftung ist auf das einfache Netto-Auftragsvolumen begrenzt.
2. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3. Der Kunde haltet nach den gesetzlichen Vorschriften.

14. Fremdinhalte

1. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist Coletta D&P nicht Verantwortlich. Coletta D&P ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
2. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte Coletta D&P selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Coletta D&P schad- und klaglos.

15. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von Coletta D&P aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von Coletta D&P.
2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Sache hat der Kunde Coletta D&P unverzüglich zu benachrichtigen.

16. Geheimhaltung, Referenznennung
1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. Ungeachtet dessen darf Coletta D&P den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung öffentlich wiedergeben und darauf hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Coletta D&P übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.

17. Datenschutz

1. Coletta D&P ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
2. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart ist o.ä. - Gegenstand des Vertrages ist.

18. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist München
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist München. Coletta D&P hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht.
4. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.

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